- 74 %
- der geprüften Websites erfüllten das Kriterium für ausreichende Textkontraste nicht.
- 79 %
- wiesen Mängel bei der technischen Kennzeichnung von Bedienelementen auf: Namen, Funktionen oder Zustände waren nicht ausreichend für assistive Technologien erkennbar.
Stichprobe öffentlicher Websites, keine Hochrechnung auf alle Websites in Österreich. Geprüft wurden 14 ausgewählte WCAG-Kriterien.
Formulare mit verständlichen Rückmeldungen.
Ein roter Rahmen allein erklärt nicht, welche Angabe fehlt. Deshalb benennen wir das Feld, beschreiben die Korrektur und verknüpfen den Hinweis so mit der Eingabe, dass ein Screenreader ihn zuordnen kann.
Wählen Sie „Eingaben prüfen“, ohne etwas auszufüllen. Die Links in der Fehlerübersicht führen direkt zu den betroffenen Feldern. Der sichtbare Fokus zeigt, wo Sie sich bei der Tastaturbedienung befinden.
Navigation und Orientierung
Formulare und Antragsstrecken
Gestaltung und Inhaltsbausteine
Redaktion und neue Inhalte
- Bestandsaufnahme anhand zentraler Seiten, wiederkehrender Komponenten und vollständiger Nutzerwege
- Abgestimmtes Prüfziel auf Basis der WCAG, mit festgehaltenem Umfang und berücksichtigten Fremdsystemen
- Automatisierte Prüfungen, ergänzt um manuelle Tastatur- und Screenreader-Tests
- Anpassungen an Design, Templates, Formularen, JavaScript und redaktionellen Inhalten
- Nachprüfung der Änderungen und Begleitung der Abstimmung mit externen Accessibility-Fachleuten
- Dokumentation und Vorbereitung für eine unabhängige Zertifizierung, wenn diese Teil des Auftrags ist
Barrierefreiheitsgesetz: bestimmte Angebote für Verbraucher
Web-Zugänglichkeits-Gesetz: öffentliche Stellen
Behindertengleichstellung: Schutz vor Diskriminierung